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Gemäss Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 1.10.1992 und Krankenversicherungsgesetz (KVG) vom 18.03.1994 sind die Kantone verpflichtet, Krankenhausstatistiken zu führen. Daher sind der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich und dem Bundesamt für Statistik (BfS) anonymisierte Patienten- und Versorgungsdaten (erbrachte ambulante, teilstationäre und stationäre Leistungen) zur Verfügung zu stellen.

Weitere Massnahmen zur Sicherung und Förderung der Behandlungsqualität fordert das Krankenversicherungsgesetz. Im Rahmen des nationalen Qualitätsvertrags mit dem ANQ (und den nationalen Trägerorganisationen H+, GDK, santésuisse, eidgenössischen Sozialversicherern) vom 18. Mai 2011 werden daher zusätzliche Qualitätsmessungen durchgeführt.

Auch im Rahmen der Spitalfinanzierung ergeben sich Verpflichtungen gegenüber den Krankenversicherern und dem Kanton. So sind zur Entwicklung eines gesamtschweizerischen Tarifsystems stationäre Leistungsdaten (TARPSY) gemäss Vorgaben der SwissDRG AG zu erfassen. Die PUK nimmt als Referenzklinik seit dem 1.07.2012 an dieser erweiterten Datenerfassung teil.

Die Forschungsgruppe Public Mental Health ist dafür zuständig, dass diese Erhebungen in den verschiedenen Kliniken der PUK gemäss den jeweiligen Reglements erfasst werden. Zur Qualitätssicherung werden die Rücklaufquote, die formale Vollständigkeit und die Plausibilität der Daten laufend geprüft und die verschiedenen Erhebungen für den Datenexport aufbereitet. Die Basisdaten aller stationären, teilstationären und ambulanten psychiatrischen Behandlungen der PUK werden in den vorgegebenen Intervallen an die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, an den ANQ und TARPSY verschlüsselt übermittelt.

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